Erfahren Sie, wie Sie Leben retten können
Ausbildung Ersthelfer
Erfahren Sie, wie Sie Leben retten können
Ausbildung Ersthelfer
Erfahren Sie, wie Sie Leben retten können, mit unserer Ausbildung zum Ersthelfer bei Workaya!
Sie müssen als Arbeitgeber sicherstellen, daß ausreichend kompetente Ersthelfer in den Betriebsstätten anwesend sind, um im Ernstfall erste Hilfe leisten zu können, bspw. bei Verletzung eines Mitarbeiters. Diese Pflicht gilt parallel zur Bereitstellung eines Erste-Hilfe-Kastens. Wie auch im Brandschutz gelten Quoten: Für Betriebsstätten in Verwaltung und Handel sollen min. einer/eine bzw. 5% der Mitarbeiter ab 20 anwesenden Mitarbeitern über eine gültige Ersthelferausbildung verfügen. Für alle anderen Betriebe gilt eine Quote von 10%. Dies gilt pro Betriebsstätte oder ggf. pro Schicht bei Schichtbetrieb. Sie sollten sicherstellen, daß auch bei Homeoffice und Remote-Work genügend Ersthelfer vor Ort sind. Im Zweifelsfall sollten Sie daher die Quote eher übererfüllen.
Wir bilden Ersthelfer nicht selbst aus, da es hierfür genügend kompetente Ausbildungsstätten gibt, bspw. das Deutsche Rote Kreuz. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und vermitteln auf Anfrage die Ausbildung. Nach der Erstausbildung muß diese alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Die Kosten für die Ausbildung werden von Ihrer Berufsgenossenschaft getragen und üblicherweise direkt mit der BG abgerechnet.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Sie in Sachen Erste Hilfe unterstützen können!
Unsere weiteren Leistungen im Bereich
Gesundheitsmanagement und Weiterbildung
