Erste Hilfe im Betrieb: Diese Maßnahmen sind Pflicht

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Ein Arbeitsunfall kann jederzeit passieren. Ob Schnittverletzungen, Stürze oder akute Notfälle wie Herzinfarkte – schnelles und richtiges Handeln kann Leben retten. Daher sind Arbeitgeber:innen gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass in ihrem Betrieb ausreichend geschulte Ersthelfende, Erste-Hilfe-Materialien und entsprechende organisatorische Maßnahmen vorhanden sind. Doch welche Vorschriften gelten genau? Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs und lange ist er gültig? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zur Ersten Hilfe nach DGUV.

Gesetzliche Grundlagen: Das müssen Arbeitgeber:innen beachten

Die rechtlichen Vorgaben für Ersthelfende in Betrieben sind in mehreren Gesetzen und Vorschriften geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber:innen, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu treffen. §10 ArbSchG legt dabei die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen fest.  

  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: Regelt die Anzahl und Ausbildung von Ersthelfenden sowie die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Materialien.

Anzahl und Ausbildung von Ersthelfenden

Jeder Betrieb muss eine ausreichende Anzahl an Ersthelfenden haben. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt dazu folgende Richtlinien vor:

  • Verwaltungs- und Handelsbetriebe: Mindestens eine ersthelfende Person bei bis zu 20 anwesenden Versicherten, bei mehr als 20 Versicherten mindestens 5% der Beschäftigten.

  • Sonstige Betriebe: Mindestens 10% der Beschäftigten.

Ein Erste-Hilfe-Kurs für betriebliche Ersthelfende muss von einer ermächtigten Stelle durchgeführt werden. Doch wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs? Die Grundausbildung umfasst in der Regel neun Unterrichtseinheiten und dauert einen Tag. Die Kosten für einen solchen Kurs variieren, werden jedoch oft von den Berufsgenossenschaften übernommen.

Erste-Hilfe-Kurs: Wie lange ist er gültig & wann muss er aufgefrischt werden?

Ein Erste-Hilfe-Kurs ist nicht unbegrenzt gültig. Die DGUV schreibt vor, dass betriebliche Ersthelfende ihren Kurs alle zwei Jahre auffrischen müssen, um ihre Kenntnisse aktuell zu halten und die Handlungssicherheit in Notfällen zu gewährleisten. Dabei werden lebensrettende Maßnahmen wiederholt, Neuerungen vermittelt und praktische Übungen durchgeführt.

Unternehmen sollten darauf achten, dass die Auffrischungskurse rechtzeitig eingeplant werden, um Lücken in der Notfallversorgung zu vermeiden. Wer den Kurs nicht fristgerecht erneuert, verliert den Status als betriebliche Ersthelfende Person und darf im Ernstfall nicht als Ersthelfende:r tätig sein. Um die Sicherheit am Arbeitsplatz dauerhaft zu gewährleisten, ist es daher unerlässlich, den Schulungsstand regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur rechtzeitigen Nachschulung zu ergreifen.

Welche Erste-Hilfe-Kurse gibt es?

Für betriebliche Ersthelfende gibt es speziell zugeschnittene Kurse. Aber auch für Privatpersonen gibt es unterschiedliche Schulungen, darunter:

  • Erste-Hilfe-Grundkurs (z. B. für den Führerschein oder Betrieb)

  • Erste-Hilfe-Fortbildung (Auffrischungskurse für betriebliche Ersthelfende)

  • Spezialisierte Kurse (z. B. Erste Hilfe am Kind)

Erste-Hilfe-Ausstattung: Was ist Pflicht?

Jeder Betrieb muss einen Erste-Hilfe-Kasten bereitstellen. Der Inhalt des Koffers ist durch die DIN 13157 für kleine Betriebe und DIN 13169 für große Betriebe festgelegt. Welche Erste-Hilfe-Koffer für Betriebe erforderlich sind, hängt von der Betriebsgröße und den individuellen Gefährdungen ab. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, regelmäßig einen Erste-Hilfe-Check durchzuführen, um die Vollständigkeit des Materials zu gewährleisten.

Erste Hilfe im Betrieb, eine Übersicht der Pflichten

Wer darf Erste-Hilfe-Kurse geben?

Nicht jede Person darf einfach so einen Erste-Hilfe-Kurs anbieten. Die DGUV schreibt vor, dass nur ermächtigte Stellen und qualifizierte Dozierende mit entsprechender Ausbildung diese Schulungen durchführen dürfen. Dabei müssen die Kurse spezifischen inhaltlichen und organisatorischen Vorgaben entsprechen, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen.

Unternehmen, die ihre Ersthelfenden regelmäßig schulen lassen möchten, sollten auf anerkannte Anbieter setzen, die praxisnahe Schulungen mit aktuellen Inhalten garantieren. Workaya bietet als erfahrener Partner maßgeschneiderte Erste-Hilfe-Kurse an, die sich flexibel in den betrieblichen Alltag integrieren lassen und sicherstellen, dass die Ersthelfenden optimal auf Notfälle vorbereitet sind.

Fazit: Arbeitgeber:innen müssen Erste Hilfe sicherstellen

Die Erste Hilfe im Betrieb ist gesetzlich geregelt und entscheidend für die Sicherheit der Mitarbeitenden. Vom richtigen Erste-Hilfe-Koffer über die regelmäßige Schulung der Ersthelfenden bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen Auffrischung der Kurse – Arbeitgeber:innen müssen sicherstellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden.

Mit den richtigen Maßnahmen und Unterstützung durch Personen mit Expertise wie Workaya können Sie die Erste Hilfe effizient und rechtssicher in Ihrem Unternehmen umsetzen. Lassen Sie sich beraten und sorgen Sie für eine optimale Notfallvorsorge in Ihrem Betrieb!

Wenn Sie mehr über solche Themen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Arbeitsmedizin und den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu fördern und nachhaltig weiterzuentwickeln.