G 25-Untersuchung: Inhalte, Pflichten und was Unternehmen wissen müssen

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Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten rechtssicher beurteilen

Wer Mitarbeitenden verantwortungsvolle Aufgaben mit Fahrzeugen, Maschinen oder in Leitständen überträgt, muss deren gesundheitliche Eignung sicherstellen. Die dafür vorgesehene arbeitsmedizinische Maßnahme trägt heute offiziell die Bezeichnung „E FSÜ“ – Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (DGUV, 2022). Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und kein Ersatz für die arbeitsmedizinische Vorsorge – sondern eine eigenständige Maßnahme mit besonderem Schutzauftrag.

Wichtig: Diese Eignungsbeurteilung richtet sich ausschließlich an Unternehmen – nicht an Privatpersonen. WORKAYA unterstützt Sie dabei, die Eignungsuntersuchung korrekt, effizient und vollständig digital organisiert umzusetzen.

Die wichtigsten Fakten über die G 25 im Überblick:

  1. Gilt für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten mit erhöhter Gefährdung
  2. Durchführung in Kombination mit Prüfung der Gefährdungsbeurteilung + Anforderungsprofil
  3. Ziel: gesundheitliche Eignung prüfen, Risiken minimieren
  4. Inhalt: Anamnese, körperliche Untersuchung, Seh-/Hörtest, ggf. Lungenfunktion
  5. Mit WORKAYA: Organisation & Dokumentation digital, Untersuchung vor Ort

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Ist die G 25-Untersuchung gesetzliche Pflicht?

Eine G 25 Untersuchung darf nur bei konkretem Anlass und rechtlicher Grundlage erfolgen. Grundlage ist in der Regel eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit einem klaren Anforderungsprofil für die Tätigkeit. Die Eignungsbeurteilung ist dabei keine Routineuntersuchung, sondern muss verhältnismäßig und zweckgebunden durchgeführt werden.

Typische Anlässe:

  • Tätigkeiten mit Fahrverantwortung (z. B. LKW, Gabelstapler, Triebfahrzeuge)
  • Steuer- oder Überwachungsaufgaben in sicherheitskritischen Bereichen (z. B. Kraftwerksleitstände, Flughäfen, Werksverkehr)
  • Arbeiten im Bereich von Gleisanlagen oder mit Hebezeugen
  • Verdacht auf Einschränkungen (z. B. durch Vorerkrankungen, Medikamente, Schlafstörungen)

Inhalt der G 25 Eignungsbeurteilung (E FSÜ)

Die Beurteilung beginnt mit einer Eingangsberatung und wird – sofern erforderlich – durch eine ärztliche Untersuchung ergänzt. Die Inhalte richten sich nach dem Tätigkeitsprofil.

Mögliche Bestandteile:

  • Anamnese: Allgemeine und arbeitsbezogene Vorgeschichte, Medikamenteneinnahme, Schlafverhalten
  • Screenings & Tests:
    • Sehschärfe (Ferne/Nähe), Kontrast-, Farb- und Dämmerungssehen, Gesichtsfeld
    • Hörtest (Sprache/Ton), Gleichgewichtssinn
    • Urinstatus, ggf. Blutdruck und Laborwerte
  • Weitere Untersuchungen bei begründetem Verdacht (z. B. Epworth Sleepiness Scale bei Tagesmüdigkeit)
  • Abschließende ärztliche Beurteilung mit Bescheinigung für den Versicherten

Durchführung & Fristen

Die Untersuchung muss persönlich durch eine arbeitsmedizinisch qualifizierte Ärztin oder einen Arzt erfolgen. Die Organisation und Dokumentation kann jedoch vollständig digital abgebildet werden – z. B. über WORKAYA. Fristen:

  • Bei Eignung: alle 24–60 Monate
  • Bei Auffälligkeiten: Wiederholung in kürzeren Abständen
  • Anlassbezogen jederzeit möglich (z. B. bei Tätigkeitserweiterung, Zweifel an Eignung, Unfall)
Die wichtigsten G-Untersuchungen für Unternehmen

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WORKAYA bietet Ihnen eine digitale Plattform, mit der Sie die komplette Organisation rund um die Eignungsbeurteilung G 25 effizient abbilden können – von der Einladung über die Terminvergabe bis zur Dokumentation.

Die Untersuchung selbst erfolgt weiterhin persönlich, bundesweit durch qualifizierte Betriebsärzt:innen.

WORKAYA ist online, wo es möglich ist – und vor Ort, wo es gebraucht wird.