Betriebsarzt für Ihr Unternehmen
Arbeitsmedizinische Beratung & Untersuchung Ihrer Mitarbeiter online & vor Ort
- Arbeitsmedizinische Untersuchung (ehemals G-Untersuchung, wie G25, G37, G41, G42,...)
- Arbeitsmedizinische Vorsorge & Beratung von Betriebsarzt gemäß ArbMedVV
- Arbeitsmedizinische Grundbetreuung für KMUs
- Angebote nur für Firmenkunden
Beratung & Untersuchung
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im Überblick
Arbeitsmedizinische Vorsorgen gemäß ArbMedVV sind gesetzlich vorgeschriebener Teil der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Sie dienen dazu, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung beraten wir Ihr Unternehmen zu passenden Vorsorgen und führen diese durch. Die Ergebnisse werden in unserer Digitalplattform dokumentiert und mit einer Vorsorgebescheinigung bestätigt.
Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehemals G37)- Untersuchung)
Jetzt Demo anfragen: Innovative Lösung mit Untersuchung 100% digital & flexibel. Angebotsvorsorge für Mitarbeiter am Bildschirm, Notebook, Tablet oder Smartphone.
Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42-Untersuchung)
Vorsorge vor Belastung durch Inhalation und Verschlucken von Bioaerosolen, Gefahr von Stich- und Schnittverletzung oder Kontakt mit infektiösen Materialien.
Tropen- und Reisemedizin als Vorsorge (ehemals G35-Untersuchung)
Pflichtvorsorge bei Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen oder gesundheitlichen Belastungen oder als Angebotsvorsorge am Ende der Tätigkeit.
Tragen von Atemschutzgeräte (ehemals G26-Untersuchung)
Pflicht- oder Angebotsvorsorge je nach Gruppe des Atemschutzgerätes, z.B. Filtergeräte, Pressluftatmer, Regenerationsgeräte.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Hierzu gehört je nach Tätigkeit als Pflicht- oder Angebotsvorsorge auch die Gefährdung & Belastung der Haut (früher G24-Untersuchung) oder Staubbelastung (früher G23 bzw. G1.4-Untersuchung)
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
Hitze (früher G30), Kälte (früher G21), Sonne, aber auch Lärm (früher G20), Belastung des Körper inkl. Vibration (früher G46) und weitere Faktoren können eine Gefahr für die Gesundheit darstellen, auf die mit Beratung und Vorsorge eingegangen wird.
Weitere Leistungen von WORKAYA umfassen
- Betriebsarzt gemäß ASiG von WORKAYA bestellen
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Tropen- und Reisemedizin
- Ergänzende Leistungen wie Arbeitssicherheit und betriebliches Gesundheitsmanagement
- Ausbildung von Ersthelfern, Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfern
- Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V3
- Beratung & Betreuung für KMUs im Bereich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Arbeitsmedizin digital & effizient
Arbeitsmedizinische Vorsorgen für Ihre Mitarbeiter auch online

Ihre Mitarbeiter arbeiten online und flexibel, vielleicht sogar remote? Traditioneller Arbeitsschutz mit Vor-Ort-Terminen und Papierdokumentation kann da zur Belastung werden. WORKAYA kombiniert Digitalisierung mit langjähriger Erfahrung, um Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit effizient und flexibel zu gestalten.
Wir bieten umfassende Unterstützung bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen gemäß ArbMedVV – von der Beratung bis zur Durchführung, auch digital. Für Ihre Mitarbeiter am Bildschirm haben wir eine 100% digitale und flexible Lösung für die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehemals G37), kein vor-Ort Besuch mehr notwendig. Ein übersichtliches Dashboard hilft Ihnen, alle relevanten Dokumente, Fristen und Aufgaben digital zu verwalten.
Empfehlungen der DGUV zu
Eignungsbeurteilungen
Es gibt darüber hinaus folgende Empfehlungen der DGUV zu Eignungsbeurteilung, welche getrennt von arbeitsmedizinischen Vorsorgen gehandhabt werden. Diese leisten wir für Unternehmen, bei denen wir als Betriebsarzt bestellt sind. Wichtig: unsere Betriebsärzte informieren Ihre Mitarbeiter vorab, dass das Ergebnis der Eignungsuntersuchung Auswirkung auf die Aufnahme bzw. Fortsetzung der Tätigkeit haben kann.
- Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre (ehemals G28-Untersuchung) z.B. bei Tätigkeiten in Lebensmittellagern oder in Serverräumen, in denen aus Gründen der Brandvermeidung der Sauerstoffanteil in der Umgebung technisch reduziert wird.
- Tragen von Atemschutzgeräten (ehemals G26-Untersuchung) als Eignungsbeurteilung muss getrennt von arbeitsmedizinischer Vorsorge behandelt werden
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25-Untersuchung), z.B. für das Führen von Fahrzeugen, Bahnen oder anderen Maschinen
- Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung (ehemals G 41-Untersuchung), z.B. bei Personen, die Arbeiten mit Absturzgefahr in großer Höhe auf Bohrtürmen, Gerüsten oder in Schächten durchführen
- Überdruck, wie Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten (ehemals G31-Untersuchung), hier weitere Gefährdungen wie Staub, Lärm, Arbeitsschwere, Temperatur, Tragen von Atemschutz u.a. sind bei der Gefährdungsbeurteilung und der arbeitsmedizinischen Beurteilung mit zu berücksichtigen
Leitung Betriebsmedizin
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner

Medizinische Leitung und Betriebsarzt
Dr. Clemens Hellenschmidt
Facharzt für Innere Medizin, Arbeitsmedizin, Notfallmedizin, Reisemedizin
Betriebsarzt mit Expertise in Betreuung von KMUs und aus der Automobilindustrie als Werksarzt.
Langjährige Erfahrung als Geschäftsführer der Betriebsarztpraxis MedQS GmbH gemeinsam mit Dr. Frühwein. Als Co-Gründer der WORKAYA GmbH steht er für den digitalen Fortschritt der Arbeitsmedizin.
Gut Zu Wissen
Arbeitsmedizinische Vorsorge statt "G-Untersuchungen"
Auch wenn Begriffe wie „G 37“, „G 26“ oder „G 41“ noch oft verwendet werden, haben die sogenannten „G“-Untersuchungen schon lange keine verbindliche Rechtsgrundlage mehr. Seit 2008 regelt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) die Pflichten der Arbeitgeber im Arbeitsschutzbereich, während die „G“-Grundsätze nur noch als Handlungsanleitungen für Betriebsärzte dienen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ergänzt die Maßnahmen des Arbeitgebers im Arbeitsschutz und zielt darauf ab, Mitarbeiter über mögliche Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit aufzuklären. Im Mittelpunkt steht ein ärztliches Beratungsgespräch mit einer umfassenden Anamnese. Eine körperliche Untersuchung wird nur dann durchgeführt, wenn der Betriebsarzt sie für sinnvoll erachtet. Wichtig: Mitarbeiter können selbst entscheiden, ob sie eine Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Anspruch nehmen möchten, da diese nicht gegen ihren Willen durchgeführt werden darf.
Pflicht-, Angebots- und Wahlvorsorgen
Betriebsarzt & Vorsorge verpflichtend ab dem 1. Mitarbeiter
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind katalogisiert in Anhang 2 der ArbMedVV und werden unterschieden in drei Vorsorgearten. Je nach Tätigkeit erfolgt die Einstufung. Wir beraten Sie hierzu individuell im Rahmen Ihrer Gefährdungsbeurteilung, die wir für Sie erarbeiten.
- Pflicht-Vorsorgen: Sie sind vom Arbeitgeber zu veranlassen, und die Beschäftigten müssen diese Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit wahrnehmenBeispiel: Beschäftigte in einem Laborbetrieb mit biologischen Gefahrstoffen müssen eine Infektionsschutzvorsorge wahrnehmen (ehemals G42)
- Angebots-Vorsorgen: Diese müssen vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern angeboten werden, die Beschäftigten können die Vorsorge wahrnehmen, müssen aber nichtBeispiel: Beschäftigte mit mehr als 4h Arbeitszeit an einem Computer-Bildschirm können die Bildschirmarbeitsplatzvorsorge wahrnehmen (ehemals G37)
- Wahl-Vorsorgen: Diese finden auf Wunsch des Beschäftigten statt. Sofern der Arbeitgeber einen möglichen Gesundheitsschaden bestätigt, ermöglicht er dem / der Beschäftigten die Vorsorge. Ein Gesundheits-"Check-Up" ist beispielsweise ein beliebtes Vorsorgeangebot.

Jetzt anfragen
Kontaktformular
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und melden uns umgehend bei Ihnen, um Ihre Anfrage zu besprechen.