Unsere Betriebsarzt hilft bei
Gesundheitszeugnis und Hygienebelehrung
Workaya hilft bei der Einhaltung von Hygienevorschriften
Gesundheitszeugnis und Hygienebelehrung
Das Gesundheitszeugnis und die Hygienebelehrung sind wesentliche Bestandteile von Arbeitsstätten, insbesondere in Branchen wie Gastronomie, Lebensmittelproduktion und Gesundheitswesen. Die Fachbegriffe hierfür sind die Erst- und Folgebelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes. Unsere Dienstleistungen bieten Mitarbeitern, Arbeitgebern und Kunden die Gewissheit, dass strenge Hygienestandards eingehalten werden.
Unsere Leistungen umfassen
- Bereitstellung von Schulungen und Zertifizierungen für Mitarbeiter im Umgang mit Lebensmitteln und hygienischen Arbeitspraktiken gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
- Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen und Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für Mitarbeiter, die in Bereichen arbeiten, in denen Lebensmittel verarbeitet oder serviert werden.
- Individuelle Beratung und Schulung zur Einhaltung von Hygienevorschriften, zur Vermeidung von Krankheitsübertragungen und zur Sicherstellung sicherer Arbeitspraktiken.
- Überwachung und Audits von Hygienestandards in Arbeitsumgebungen, um potenzielle Risiken zu identifizieren und zu minimieren.
- Bereitstellung von Informationsmaterialien und Ressourcen zur Unterstützung von Arbeitgebern und Mitarbeitern bei der Einhaltung von Hygienevorschriften.
Durch unsere umfassenden Dienstleistungen im Bereich Gesundheitszeugnis und Hygienebelehrung können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Arbeitsumgebungen sauber, sicher und gesund bleiben. Auch diese Dienstleistungen bieten wir nach Möglichkeit digital an.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Hygienestandards in Ihrem Unternehmen zu verbessern und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen!
Gut zu wissen
Gesundheitszeugnis: auch online möglich
Wir bieten Unternehmern eine effiziente und moderne Lösung für die Erst- und Folgebelehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) durch unseren Betriebsarzt an. Mit unserer online Betreuung ermöglichen wir eine flexible und ortsunabhängige Durchführung dieser wichtigen Belehrungen. Unsere telemedizinische Lösung reduziert den organisatorischen Aufwand und bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Durch die digitale Bereitstellung der Nachweise entstehen keine Wartezeiten, und Ihre Mitarbeiter sind stets auf dem aktuellen Stand der Hygienevorschriften.
