Die Rolle von Sicherheitsbeauftragten

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Sicherheitsbeauftragte spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Als interne Mitarbeiter können Sicherheitsbeauftragte den Bedarf und die Maßnahmen für das Wohl der Kollegen sehr gut einschätzen. Gemeinsam mit ggfls. externen Experten wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt haben Sie die besten Voraussetzungen für effektiven Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.

Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA / engl. BAuA) zeigen: Gut organisierte Arbeitsschutzmaßnahmen können die Zahl der Arbeitsunfälle deutlich reduzieren. 2022 wurden durch präventive Maßnahmen über 21.000 Unfälle im Vergleich zum Vorjahr vermieden – ein Erfolg, der zeigt, wie wichtig das Engagement im Arbeitsschutz ist.

Ein essenzieller Baustein für Arbeitssicherheit im Unternehmen

Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beginnt ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden und ergibt sich aus
§ 22 des Sozialgesetzbuchs VII. Die benötigte Anzahl von Sicherheitsbeauftragten hängt von der Betriebsgröße und Tätigkeit des Unternehmens ab. Diese Regelung ist notwendig, da größere Betriebe eine komplexere Sicherheitsstruktur benötigen, um potenzielle Gefahrenquellen wirksam zu identifizieren und zu minimieren. Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben Unternehmen mit klar definierten Sicherheitsstrukturen eine um 30 % geringere Unfallquote im Vergleich zu Betrieben ohne geschultes Personal im Sicherheitsbereich (DGUV – Sicherheitsbeauftragte).

Wer sind Sicherheitsbeauftragte und warum sind sie so wichtig?

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeitende, die freiwillig eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz übernehmen – zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit. Ihr Fokus liegt darauf, Gefahrenquellen im Arbeitsalltag frühzeitig zu erkennen, Kolleginnen und Kollegen für Sicherheitsfragen zu sensibilisieren und präventive Maßnahmen anzustoßen. Sie sind damit ein wichtiges Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung.

Im Gegensatz zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), die strategisch arbeitet und umfassend technisch geschult ist, agieren Sicherheitsbeauftragte praxisnah und ohne Weisungsbefugnis. Ihre Aufgabe ist es, Maßnahmen alltagstauglich umzusetzen und den Kolleginnen und Kollegen direkt vor Ort beratend zur Seite zu stehen. Sie tragen dazu bei, Gefährdungsbeurteilungen noch wirkungsvoller zu gestalten. Während die Führungskräfte die Beurteilungen zusammen mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt erarbeiten, bringen Sicherheitsbeauftragte ihr Wissen über den Arbeitsalltag und die Gegebenheiten vor Ort ein – und sorgen so dafür, dass die Maßnahmen wirklich passen.

Hauptaufgaben der Sicherheitsbeauftragten

  1. Gefahrenidentifikation und -bewertung
    Sicherheitsbeauftragte überprüfen regelmäßig Arbeitsplätze, analysieren Unfallberichte und bewerten potenzielle Gefahrenquellen im Betrieb. Laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) können solche systematischen Inspektionen und Bewertungen die Unfallzahlen deutlich reduzieren. Dabei unterstützen Sicherheitsbeauftragte auch die Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen und wirken an der Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen mit, um Risiken nachhaltig zu minimieren.
  2. Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
    Eine zentrale Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, Kolleginnen und Kollegen für sicherheitsbewusstes Verhalten zu motivieren. Dazu gehört unter anderem die richtige Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) oder das Einhalten von Sicherheitsanweisungen – stets mit dem Ziel, die Sicherheitskultur im Unternehmen zu stärken. Laut der International Labour Organization (ILO) steigern regelmäßige Schulungen nicht nur die Sicherheit, sondern fördern auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
  3. Unfallanalyse und Prävention
    Im Fall eines Unfalls oder Beinahe-Unfalls unterstützen Sicherheitsbeauftragte die Untersuchung der Ursachen. Sie wirken daran mit, technische und organisatorische Maßnahmen zu erarbeiten, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Auch bei der Information der Betroffenen, z. B. über Erste-Hilfe-Leistungen oder den Besuch eines Durchgangsarztes, stehen sie unterstützend zur Seite.
  4. Beratung der Unternehmensleitung
    Sicherheitsbeauftragte agieren als Schnittstelle zwischen Belegschaft und Führungsebene. Sie bringen alltägliche Beobachtungen ein und geben Hinweise darauf, wo Sicherheitsmaßnahmen verstärkt werden sollten. Auf diese Weise unterstützen sie die Geschäftsleitung dabei, Arbeitsschutz praxisnah und effektiv zu gestalten.
  5. Sicherheitsrundgänge und Gefahrenbewertung
    Sicherheitsbeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag zur praktischen Umsetzung von Sicherheitskonzepten. Während die Entwicklung dieser Konzepte in der Verantwortung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Unternehmensleitung liegt, sorgen Sicherheitsbeauftragte dafür, dass die Maßnahmen alltagstauglich sind und tatsächlich umgesetzt werden. Bei regelmäßigen Rundgängen prüfen sie die Einhaltung von Sicherheitsstandards, kontrollieren Schutzeinrichtungen und die korrekte Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Werden Mängel festgestellt, setzen sie sich für deren Behebung ein und begleiten sicherheitstechnische Verbesserungen aktiv.

Sicherheitsbeauftragter vs. Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitsbeauftragte sind interne Mitarbeitende, die auf freiwilliger Basis agieren. Sie unterstützen bei der praktischen Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, haben jedoch keine strategische Verantwortung. Sie sind direkt im Arbeitsalltag eingebunden und agieren als Bindeglied zwischen Mitarbeitenden und Führungsebene und haben somit einen einzigartigen Einblick in die Prozesse und Herausforderungen ihres Teams. Ihre Stärke liegt in ihrer Nähe zu den Kolleginnen und Kollegen sowie ihrer tiefen Kenntnis der Arbeitsprozesse. Damit sorgen sie dafür, dass Sicherheitsmaßnahmen nicht nur entwickelt, sondern auch praktisch umgesetzt und gelebt werden.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit hingegen arbeiten hauptberuflich und strategisch. Sie beraten die Unternehmensleitung, führen Gefährdungsbeurteilungen durch und entwickeln langfristige Sicherheitskonzepte. Während Sicherheitsbeauftragte mit ihrem Wissen aus dem Betriebsalltag Gefahren frühzeitig erkennen und praxistaugliche Lösungen fördern, behalten Fachkräfte für Arbeitssicherheit das „große Ganze“ im Blick.

Voraussetzungen für Sicherheitsbeauftragte

Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in einem Unternehmen richtet sich nach klaren Kriterien, die in der DGUV Vorschrift 1 definiert sind. Diese stellen sicher, dass Sicherheitsbeauftragte optimal in die Arbeitsprozesse eingebunden werden können und ihrer Rolle gerecht werden:

– Räumliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte sollten sich am gleichen Standort und im gleichen Arbeitsbereich wie die Beschäftigten befinden. Dadurch können sie die Gegebenheiten vor Ort direkt beobachten und schnell reagieren.
– Zeitliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte sollten während der gleichen Arbeitszeiten wie ihre Kolleginnen und Kollegen tätig sein, beispielsweise in der gleichen Schicht. So sind sie jederzeit ansprechbar und können auf Sicherheitsprobleme unmittelbar eingehen.
– Fachliche Nähe: Sicherheitsbeauftragte sollten ähnliche oder gleiche Tätigkeiten wie die Beschäftigten ausführen. Diese Nähe ermöglicht ihnen, die Arbeitsabläufe, spezifischen Risiken und die besonderen Bedürfnisse der Kolleginnen und Kollegen zu verstehen.
– Unfall- und Gesundheitsgefahren: Die Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt Hinweise darauf, welche Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb bestehen. Sicherheitsbeauftragte müssen diese Risiken kennen, um gezielte Vorschläge zur Prävention machen zu können.
-Anzahl der Beschäftigten: Die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten beginnt ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden und ergibt sich aus § 22 des Sozialgesetzbuchs VII. Die benötigte Anzahl von Sicherheitsbeauftragten hängt von der Betriebsgröße und Tätigkeit des Unternehmens ab. Diese Regelung ist notwendig, da größere Betriebe eine komplexere Sicherheitsstruktur benötigen, um potenzielle Gefahrenquellen wirksam zu identifizieren und zu minimieren

Fazit: Sicherheitsbeauftragte als Schlüsselrolle

Sicherheitsbeauftragte sind unverzichtbar für einen gelebten Arbeitsschutz. Sie tragen aktiv dazu bei, Gefahren zu minimieren, Kolleginnen und Kollegen zu sensibilisieren und eine Sicherheitskultur im Unternehmen zu etablieren. Ihre Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit sorgt dafür, dass Arbeitsschutz nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirksam und nachhaltig umgesetzt wird.

Ihre Rolle mag ehrenamtlich sein, doch ihr Beitrag hat einen messbaren Wert – sowohl für die Gesundheit der Mitarbeitenden als auch für die Effizienz und Attraktivität des Unternehmens. Mit digitalen Lösungen wie Workaya können Unternehmen diesen Prozess weiter optimieren und den Herausforderungen moderner Arbeitswelten gerecht werden.

Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen zu fördern und nachhaltig weiterzuentwickeln.