Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen

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Die moderne Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Immer mehr Unternehmen setzen auf flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice, mobile Arbeit oder gleitende Arbeitszeiten. Diese neuen Strukturen bieten viele Vorteile, stellen Unternehmen aber auch vor die Aufgabe, altbewährte Sicherheitskonzepte neu zu denken.
Ein Bereich, der davon besonders betroffen ist, ist die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Was passiert, wenn bei einem Unfall kein Ersthelfer vor Ort ist? Wie kann man sicherstellen, dass auch Mitarbeitende im Homeoffice oder unterwegs im Notfall schnelle Hilfe erhalten?

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche besonderen Herausforderungen flexible Arbeitsmodelle mit sich bringen, wie Sie diesen begegnen können und warum die Unterstützung durch einen Partner wie Workaya den Unterschied macht.

Warum Ersthelfer im Betrieb unverzichtbar sind

In Notfällen zählt jede Sekunde – egal, ob im Büro oder zu Hause. Ersthelfer spielen eine entscheidende Rolle, da sie die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken und potenziell Leben retten können. Doch in flexiblen Arbeitsmodellen entstehen neue Herausforderungen:

  • Abwesenheit am Arbeitsplatz: Durch Homeoffice oder Gleitzeit sind Ersthelfer oft nicht vor Ort.
  • Räumliche Distanz: Mitarbeitende arbeiten an verschiedenen Orten oder in kleinen Teams.
  • Unzureichende Alarmierungsmöglichkeiten: Nicht alle wissen, welche Ersthelfer gerade anwesend sind oder wie diese kontaktiert werden können.

Diese Herausforderungen erfordern eine strategische Anpassung der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation, die auf Flexibilität und digitale Lösungen setzt.

Ab wann sind Ersthelfer erforderlich

Erste Hilfe im Betrieb ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes. Doch wann genau ist ein Unternehmen verpflichtet, Ersthelfer bereitzustellen, und wie viele Personen müssen geschult werden? Die rechtlichen Vorgaben sind klar in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie in der DGUV Vorschrift 1 geregelt. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

  1. Ab zwei anwesenden Mitarbeitenden ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich.
  2. Für Unternehmen mit bis zu 20 anwesenden Personen reicht ein Ersthelfer aus.
  3. Ab 20 Personen gelten gestaffelte Quoten, die von der Art des Unternehmens abhängig sind:
    • In Büro- und Verwaltungsbetrieben müssen mindestens 5 % der Mitarbeitenden geschult sein.
    • In Produktions- und Handwerksbetrieben liegt die Quote bei 10 % der Mitarbeitenden.

Diese Zahlen scheinen auf den ersten Blick einfach umzusetzen, doch die Realität in flexiblen Arbeitsmodellen stellt Unternehmen oft vor Herausforderungen.

Herausforderungen bei flexiblen Arbeitsformen – und wie Unternehmen sie meistern können

Flexible Arbeitsmodelle stellen die Erste-Hilfe-Organisation vor neue Anforderungen:

  1. Unregelmäßige Anwesenheit im Büro: Wenn Mitarbeitende nicht regelmäßig vor Ort sind, können geplante Erste-Hilfe-Konzepte ins Stocken geraten. Eine Lösung: Die Schulung von Mitarbeitenden, die ständig vor Ort sind, z. B. aus dem Empfang, Wachdienst oder der IT-Abteilung.

  2. Erreichbarkeit von Ersthelfern sicherstellen: Technische Lösungen wie Apps ermöglichen es, anwesende Ersthelfer zu lokalisieren und schnell zu alarmieren. So kann trotz räumlicher Distanz Hilfe organisiert werden.

  3. Unterweisung und Sensibilisierung: Mitarbeitende im Homeoffice müssen regelmäßig geschult werden, damit sie in Notfällen wissen, wie sie sich selbst oder Kolleg*innen helfen können.

  4. Kooperationen fördern: In gemeinschaftlich genutzten Gebäuden oder Industrieparks können Unternehmen Vereinbarungen treffen, um Ersthelfer-Ressourcen zu teilen und effizienter zu nutzen​.

Lösung: Mehr Ersthelfer ausbilden

Ein bewährtes Vorgehen, um Schwankungen in der Anwesenheit auszugleichen, ist die Ausbildung von mehr Ersthelfenden als gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch können Abwesenheiten – etwa durch Krankheit, Urlaub oder Homeoffice – problemlos kompensiert werden.

Besonders sinnvoll ist es, Personen zu schulen, die regelmäßig im Unternehmen anwesend sind, wie:

  • Mitarbeitende aus Empfangs- oder IT-Teams, die meist vor Ort arbeiten.
  • Mitarbeitende in Bereichen, die kontinuierlich besetzt sind, wie Callcenter oder Kantinen.

Zusätzlich bietet die Einbindung von Mitarbeitenden mit bestehender Erste-Hilfe-Erfahrung – etwa aus der Freiwilligen Feuerwehr oder Hilfsorganisationen – eine wertvolle Ressource, um die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen.

Damit Unternehmen diese Anforderungen ohne großen organisatorischen Aufwand erfüllen können, bieten sich moderne hybride Schulungsansätze an. Anbieter wie Workaya kombinieren Präsenztrainings mit digitalen Modulen, sodass Ersthelfer flexibel geschult und ihre Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden können. Dies spart nicht nur Zeit, sondern passt sich ideal an die Bedürfnisse flexibler Arbeitsmodelle an. Die gesetzlichen Anforderungen für Ersthelfer sind eindeutig – doch deren Umsetzung erfordert in einer hybriden Arbeitswelt kluge Planung und strategische Ansätze. Mit einer durchdachten Gefährdungsbeurteilung und gezielten Schulungen können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu jeder Zeit gewährleisten.

Besondere Regelungen für das Homeoffice: Was zählt als Arbeitsunfall?

Unfälle im Homeoffice werfen häufig Fragen auf, insbesondere in Bezug auf die gesetzliche Unfallversicherung. Grundsätzlich sind Betriebsunfälle, die während der beruflichen Tätigkeit passieren, sowie Wegeunfälle, etwa auf dem Weg ins Büro oder zu Kundenterminen, durch die Unfallversicherung abgedeckt.

Im Homeoffice gelten jedoch besondere Regelungen: Ein Unfall wird nur dann als Arbeitsunfall anerkannt, wenn er unmittelbar im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. So fällt beispielsweise das Stolpern über ein Arbeitskabel unter den Versicherungsschutz, während ein Sturz auf dem Weg in die private Küche nicht als Arbeitsunfall gilt. Diese Differenzierung verdeutlicht, wie wichtig es ist, auch im Homeoffice auf eine sichere Arbeitsumgebung zu achten und Risiken gezielt zu minimieren. (DGUV Publikation „Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten“)

Eine wichtige Grundlage bietet die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Diese hilft dabei, den Bedarf an Ersthelfern anhand der durchschnittlichen Anwesenheit zu ermitteln und sinnvolle Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört unter anderem die Ausbildung zusätzlicher Ersthelfer, um Abwesenheiten wie Homeoffice oder Urlaub auszugleichen. Digitale Tools und hybride Schulungen wie Workaya sie anbietet sind weitere Schlüssel, um die Erste-Hilfe-Organisation in flexiblen Arbeitsmodellen erfolgreich zu gestalten.

Wenn Sie mehr über solche Themen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir unterstützen Sie gerne dabei, das Erste-Hilfe-Konzept und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen zu fördern und nachhaltig weiterzuentwickeln.