Die Gesundheit der Beschäftigten ist eine zentrale Verantwortung von Unternehmen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, oft als G-Untersuchungen bekannt, helfen dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Unternehmen stehen in der Pflicht, für bestimmte Tätigkeiten medizinische Vorsorge anzubieten oder sogar verbindlich anzuordnen.
Dieser Beitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, was G-Untersuchungen sind, welche gesetzlich vorgeschrieben sind und worauf Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer achten sollten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge statt "G-Untersuchungen"
G-Untersuchungen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die früher von den Berufsgenossenschaften mit einer „G“-Nummer versehen wurden. Diese Bezeichnungen sind heute nicht mehr rechtsverbindlich, sondern dienen nur noch als Orientierungshilfe. Die eigentliche gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Während früher jeder Untersuchung ein fester Ablauf zugrunde lag, steht heute die individuelle Beratung im Vordergrund. Betriebsärzte entscheiden, ob eine körperliche Untersuchung erforderlich ist oder ob eine Anamnese und ein Beratungsgespräch ausreichen. Beschäftigte können zudem selbst entscheiden, ob sie eine Untersuchung in Anspruch nehmen möchten, sofern es sich nicht um eine Pflichtvorsorge handelt.
Welche Arten der G-Untersuchungen gibt es?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge lässt sich in drei Kategorien unterteilen:
Pflichtvorsorge ist für bestimmte Tätigkeiten zwingend vorgeschrieben. Der Arbeitgeber muss diese Untersuchungen veranlassen, und die Beschäftigten sind verpflichtet, daran teilzunehmen. Ein Beispiel ist die arbeitsmedizinische Vorsorge für Tätigkeiten mit Infektionsrisiken, wie sie im medizinischen Bereich oder in Laboren erforderlich ist.
Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber angeboten werden, jedoch können Mitarbeitende selbst entscheiden, ob sie sie in Anspruch nehmen. Dazu gehört beispielsweise die Untersuchung für Bildschirmarbeitsplätze, die Belastungen der Augen und des Muskel-Skelett-Systems vorbeugen soll.
Wunschvorsorge ist eine freiwillige Maßnahme, die Mitarbeitende auf eigene Initiative hin wahrnehmen können. Falls sich gesundheitliche Risiken durch die Arbeit ergeben, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit zur Untersuchung ermöglichen. Ein Beispiel ist ein allgemeiner Gesundheits-Check-up für Mitarbeitende, die ihre gesundheitliche Belastung durch ihre berufliche Tätigkeit überprüfen lassen möchten.

Wie oft müssen G-Untersuchungen durchgeführt werden?
Die Häufigkeit der Vorsorge hängt von der Art der Tätigkeit und dem individuellen Gesundheitszustand der Mitarbeitenden ab. In der Regel erfolgen arbeitsmedizinische Untersuchungen alle drei bis fünf Jahre. Tätigkeiten mit besonders hohen Gesundheitsrisiken, wie Arbeiten mit infektiösen Stoffen oder Tätigkeiten in großen Höhen, können kürzere Untersuchungsintervalle erfordern.
Für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten wird empfohlen, die medizinische Eignung alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen. Die Untersuchung für Bildschirmarbeitsplätze wird in ähnlichen Abständen empfohlen, je nach Alter der Beschäftigten kann sie auch häufiger sinnvoll sein. Tätigkeiten mit Absturzgefahr oder hoher körperlicher Belastung erfordern ebenfalls regelmäßige Untersuchungen, um langfristige gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Die G 25-Untersuchung: Was wird gemacht? (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
Die G 25-Untersuchung richtet sich an Personen, die Maschinen, Fahrzeuge oder Kräne steuern. Hierbei wird überprüft, ob die betroffenen Beschäftigten gesundheitlich in der Lage sind, diese Aufgaben sicher auszuführen.
Im Rahmen der Untersuchung erfolgt ein Sehtest, um Sehschwächen oder Farbsinnstörungen festzustellen. Zudem werden Reaktions- und Koordinationstests durchgeführt, da schnelle und präzise Handlungsfähigkeit in vielen dieser Tätigkeiten entscheidend ist. Ergänzend wird der Blutdruck und das Herz-Kreislauf-System überprüft, da körperliche Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit wichtige Voraussetzungen für diese Tätigkeiten sind.
Die Untersuchung ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, wird aber von vielen Unternehmen gefordert, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Der empfohlene Untersuchungsabstand beträgt drei bis fünf Jahre.
➡️ Pflicht? Nein
Die G 37-Untersuchung: Büro und Prävention
Die G 37-Untersuchung betrifft Beschäftigte, die regelmäßig am Bildschirm arbeiten. Viele Menschen klagen über trockene Augen, Kopfschmerzen oder Nackenverspannungen, die durch eine ungünstige Bildschirmarbeit verursacht werden.
Im Rahmen der Untersuchung wird zunächst die Sehkraft überprüft, um mögliche Sehschwächen frühzeitig zu erkennen. Zudem erhalten Beschäftigte eine ergonomische Beratung, um eine gesunde Sitzhaltung und optimale Arbeitsplatzgestaltung zu gewährleisten. Häufig werden auch Beschwerden wie Augenbelastung oder Muskelverspannungen thematisiert und entsprechende Präventionsmaßnahmen empfohlen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, die G 37-Untersuchung als Angebotsvorsorge bereitzustellen, die Teilnahme ist für Beschäftigte jedoch freiwillig.
➡️ Pflicht? Ja als Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV.
G 41 Untersuchung – Arbeiten mit Absturzgefahr
Diese G-Untersuchung betrifft Beschäftigte, die in großen Höhen arbeiten, beispielsweise Dachdecker, Gerüstbauer oder Industriekletterer.
Da Arbeiten mit Absturzgefahr hohe körperliche und geistige Anforderungen stellen, wird hier besonders auf das Gleichgewichtsempfinden, die Koordination und die Belastbarkeit des Herz-Kreislauf-Systems geachtet. Auch Seh- und Hörtests sind Teil der Untersuchung, um sicherzustellen, dass Beschäftigte mögliche Gefahren frühzeitig erkennen können.
Für Tätigkeiten mit Absturzrisiko ist diese Untersuchung verpflichtend und muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen die Arbeitssicherheit gefährden.
➡️ Pflicht?: Ja, für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (z. B. Gerüstbau, Dacharbeiten).

Die wichtigsten G-Untersuchungen im Überblick
G 25 Untersuchung: Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- Pflicht?: Nicht gesetzlich verpflichtend, aber oft von Unternehmen gefordert.
- Wann erforderlich?: Für Beschäftigte, die Fahrzeuge oder Maschinen bedienen.
- Was wird untersucht?: Sehvermögen, Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Kreislaufsystem.
- Wie oft?: Alle 3 bis 5 Jahre, abhängig vom Alter.
G 37 Untersuchung: Bildschirmarbeitsplatz
- Pflicht?: Ja, als Angebotsvorsorge gemäß ArbMedVV.
- Wann erforderlich?: Für Mitarbeitende mit regelmäßiger Bildschirmarbeit.
- Was wird untersucht?: Sehstärke, Haltung, Ergonomie.
- Wie oft?: Erstuntersuchung bei Arbeitsbeginn, danach alle 3 bis 5 Jahre.
G 24 Untersuchung: Hautbelastende Tätigkeiten
- Pflicht?: Ja, bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden Stoffen.
- Wann erforderlich?: Bei Kontakt mit Lösungsmitteln, Ölen, Schmierstoffen etc.
- Was wird untersucht?: Hautgesundheit, Allergie- und Sensibilisierungstests.
- Wie oft?: Je nach Exposition und Hautbelastung.
G 41 Untersuchung: Arbeiten mit Absturzgefahr
- Pflicht?: Ja, für Tätigkeiten mit Absturzgefahr (z. B. Gerüstbau, Dacharbeiten).
- Wann erforderlich?: Für Höhenarbeiten ab 2 Metern.
- Was wird untersucht?: Gleichgewichtssinn, Seh- und Hörvermögen, Herz-Kreislaufsystem.
- Wie oft?: Alle 3 bis 5 Jahre.
G 42 Untersuchung: Tätigkeiten mit Infektionsgefahr
- Pflicht?: Ja, wenn eine erhöhte Infektionsgefahr besteht (z. B. in Krankenhäusern, Laboren).
- Wann erforderlich?: Bei Arbeiten mit infektiösen Materialien oder Patienten.
- Was wird untersucht?: Immunstatus, Impfstatus, allgemeine Gesundheitsprüfung.
- Wie oft?: Abhängig von der Tätigkeit und Infektionslage.
Fazit: Warum G-Untersuchungen ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes sind
G-Untersuchungen sind eine unverzichtbare Maßnahme, um gesundheitliche Risiken in verschiedenen Berufsgruppen frühzeitig zu erkennen. Sie tragen nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern helfen auch, Arbeitsausfälle zu reduzieren und die langfristige Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten.
Unternehmen profitieren von der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch eine erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz, die Vermeidung von krankheitsbedingten Ausfällen und eine gesteigerte Mitarbeiterzufriedenheit.
Eine strukturierte Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist entscheidend, um alle Anforderungen effizient zu erfüllen. Digitale Lösungen wie die von WORKAYA bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, den Überblick über anstehende Untersuchungen zu behalten und die Gesundheit der Mitarbeitenden gezielt zu fördern.
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