G 37-Untersuchung: Pflicht und Inhalte einfach erklärt

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Bildschirmarbeitsplatz Vorsorge: Gesetzliche Pflicht, klare Inhalte, einfache Umsetzung

Wenn Ihre Mitarbeitenden regelmäßig an einem Bildschirm, Notebook, Tablet oder Smartphone arbeiten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge anzubieten. Diese Untersuchung – oft noch unter dem alten Begriff „G 37-Untersuchung“ bekannt – ist ein Sehtest für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz und soll Sehbelastungen frühzeitig erkennen und gesundheitliche Risiken vermeiden.

Obwohl der Begriff G 37 heute offiziell nicht mehr verwendet wird, hat sich die Bezeichnung in der Praxis gehalten. Inhaltlich geht es um die Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeit gemäß § 5 ArbMedVV.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:
✅ Pflicht für Arbeitgeber:innen: Vorsorge muss angeboten werden
✅ Teilnahme für Mitarbeitende freiwillig – außer bei besonderen Gefährdungen
✅ Inhalt: Sehtest, Beratung, Dokumentation
✅ Ziel: Sehgesundheit sichern, Produktivität steigern
✅ Gut zu wissen: Die Umsetzung ist auch vollständig digital mit WORKAYA möglich

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Inhalt der G 37-Untersuchung (Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeiten)

Die G 37-Untersuchung ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen. Sie wurde gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) entwickelt und zielt darauf ab, Sehbeschwerden frühzeitig zu erkennen und langfristigen gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. 

Typische Inhalte:

  • Anamnese: Gesundheitsfragen zur Sehfähigkeit
  • Sehtest: Prüfung von Sehschärfe, Nahsicht, Kontrastsehen etc.
  • Beratung: Hinweise zur Arbeitsplatzergonomie und Sehhilfen
  • Dokumentation: Rechtssichere Festhaltung der Ergebnisse (freiwillig)

Dauer: ca. 20–30 Minuten, bei WORKAYA auf Wunsch auch mobil oder online durchführbar.

Wann ist die Angebotsvorsorge für Bildschirmarbeit gesetzliche Pflicht?

Die gesetzliche Pflicht der Bildschirmarbeitsplatz Vorsorge ergibt sich aus der ArbMedVV:

  1. Angebotsvorsorge (§ 5 ArbMedVV): Wenn regelmäßig Bildschirmarbeit stattfindet (ab ca. 1 Stunde täglich), muss eine Vorsorgeuntersuchung angeboten werden.
  2. Pflichtvorsorge (§ 4 ArbMedVV): Wenn besondere gesundheitliche Risiken vorliegen (z. B. Augenerkrankungen), muss die Teilnahme verpflichtend erfolgen.

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Pflicht zur Organisation und Dokumentation des Angebots
  • Verstoß kann bei Kontrolle als Ordnungswidrigkeit gewertet werden

Warum ist die G 37-Untersuchung als Teil der Arbeitsmedizin wichtig?

Der Begriff G 37 wird zwar offiziell nicht mehr verwendet, ist in der Praxis aber weiterhin geläufig. Gemeint ist die Angebotsvorsorge bei Bildschirmtätigkeit nach § 5 ArbMedVV. Trotz der Umbenennung bleibt die Relevanz: Bildschirmarbeit kann die Augen belasten, Konzentration beeinträchtigen und zu langfristigen Gesundheitsproblemen führen.

Ein Sehtest für den Bildschirmarbeitsplatz hilft dabei:

  • gesundheitliche Beschwerden frühzeitig zu erkennen
  • geeignete Maßnahmen abzuleiten (z. B. Bildschirmbrille, Arbeitsplatzoptimierung)
  • gesetzliche Vorgaben rechtssicher zu erfüllen

Vorteile einer regelmäßigen G 37 Bildschirmarbeitsplatz Vorsorge

Neben der rechtlichen Absicherung bringt die Angebotsvorsorge auch klare betriebliche Vorteile:

  • Weniger Fehlzeiten durch früh erkannte Sehstörungen
  • Bessere Konzentration und Leistung der Mitarbeitenden
  • Positive Wahrnehmung als verantwortungsvoller Arbeitgeber
  • Rechtssicherheit bei Kontrollen und Audits

Ein gelebtes Gesundheitsmanagement stärkt nicht nur das Team, sondern auch Ihre Arbeitgebermarke.

Vorsorgepflichten im Überblick: Die drei Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Die Angebotsvorsorge bei Bildschirmarbeit ist nur ein Teilbereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Abhängig von Tätigkeit, Arbeitsplatz und Gefährdungsbeurteilung können auch weitere Vorsorgearten relevant sein:

  • Pflichtvorsorge: Wenn eine konkrete Gefährdung besteht, z. B. durch Gefahrstoffe, Lärm oder biologische Arbeitsstoffe
  • Angebotsvorsorge: Wie bei der Bildschirmarbeit – der Arbeitgeber muss sie aktiv anbieten, die Teilnahme ist freiwillig
  • Wunschvorsorge: Beschäftigte können eine arbeitsmedizinische Beratung anfordern, wenn sie sich gesundheitlich belastet fühlen

Welche Vorsorge in Ihrem Betrieb notwendig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Genau hier setzt WORKAYA an: Wir unterstützen Sie dabei, alle gesetzlichen Anforderungen übersichtlich, digital und effizient zu erfüllen.

Die 3 Arten der G-Untersuchungen: Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge

Sie möchten die G 37-Vorsorge rechtssicher und effizient umsetzen?

Die G 37-Untersuchung ist mehr als ein Haken auf der Checkliste – sie ist ein zentraler Baustein zur Erhaltung der Sehgesundheit in modernen Arbeitswelten. Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge: Mit klar definierten Inhalten und geringem Aufwand lässt sich ein großer Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen.

Mit WORKAYA setzen Sie die G 37-Untersuchung strukturiert, gesetzeskonform und effizient um – damit Ihre Mitarbeitenden gesund bleiben und Ihr Unternehmen nachhaltig profitiert. Unsere Plattform unterstützt die Planung, Durchführung und Dokumentation der G 37 Vorsorge – 100% online oder vor Ort.