Die Rolle des Betriebsarztes: Aufgaben und Pflichten

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In jedem Unternehmen spielt der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter eine zentrale Rolle. Ein wesentlicher Akteur in diesem Bereich ist der Betriebsarzt. Doch welche Aufgaben übernimmt ein Betriebsarzt genau? Welche gesetzlichen Pflichten bestehen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Und wie oft sollten betriebsärztliche Untersuchungen stattfinden? In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Rolle des Betriebsarztes in deutschen Unternehmen.

Was macht ein Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin, der Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu erkennen und präventive Maßnahmen zu deren Vermeidung zu empfehlen. Dabei arbeitet er eng mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen. Zu seinen Kernaufgaben zählen:

  • Beratung des Arbeitgebers bei der Gestaltung sicherer Arbeitsplätze und der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, um frühzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erkennen.
  • Begehung der Arbeitsstätten, um potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und zu beseitigen.
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Entwicklung von Notfallplänen.
  • Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter in Gesundheits- und Sicherheitsfragen, wie Ergonomie, Stressbewältigung oder Anderes. 

Es ist wichtig zu betonen, dass der Betriebsarzt primär präventiv tätig ist und nicht die reguläre medizinische Versorgung der Mitarbeiter übernimmt. Lediglich in Notfällen oder bei Erster Hilfe kann er behandelnd eingreifen.

Was macht ein Betriebsarzt

Betriebsarzt: Gesetzliche Pflichten und Vorschriften

In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Die Bestellung eines Betriebsarztes ist ein zentraler Bestandteil dieser Verpflichtung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Gemäß § 3 ASiG übernimmt der Betriebsarzt essenzielle Aufgaben wie die Beratung des Arbeitgebers und der verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die Untersuchung von Arbeitsplätzen und die Bewertung der Arbeitsbedingungen. Zudem führt er arbeitsmedizinische Untersuchungen durch, beurteilt die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern und wirkt aktiv an der Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards im Unternehmen mit. Die genauen Einsatzzeiten eines Betriebsarztes hängen von der Art des Unternehmens und der Anzahl der Beschäftigten ab und sind in der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.

Ein Betriebsarzt sollte in verschiedenen Situationen hinzugezogen werden, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Dies umfasst insbesondere die Planung und Einrichtung von Arbeitsplätzen, um ergonomische und sicherheitstechnische Standards einzuhalten, sowie die Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe, bei denen potenzielle Gesundheitsrisiken bewertet werden müssen. Auch bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen von Mitarbeitern kann der Betriebsarzt eine zentrale Rolle spielen, indem er die Ursachen ermittelt und Maßnahmen zur Prävention empfiehlt. Zudem ist seine Einbindung in die regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge wichtig, um die gesundheitliche Eignung der Beschäftigten für bestimmte Tätigkeiten sicherzustellen. Arbeitgeber sollten den Betriebsarzt frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbinden, um präventiv tätig zu werden und Arbeitsausfälle sowie langfristige gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Wann sollte der Arbeitgeber den Betriebsarzt einschalten?

Der Betriebsarzt sollte in verschiedenen Situationen hinzugezogen werden, darunter:

  • Bei der Planung und Einrichtung von Arbeitsplätzen: Um sicherzustellen, dass ergonomische und sicherheitstechnische Standards eingehalten werden.
  • Vor Einführung neuer Arbeitsverfahren oder -stoffe: Zur Bewertung potenzieller Gesundheitsrisiken.
  • Bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen von Mitarbeitern: Zur Ursachenermittlung und Beratung über geeignete Maßnahmen.
  • Im Rahmen der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorge: Zur Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Tätigkeiten.

Es ist ratsam, den Betriebsarzt frühzeitig in Entscheidungsprozesse einzubinden, um präventiv tätig zu werden und gesundheitliche Risiken von vornherein zu minimieren.

Betriebsärztliche Untersuchungen: Welche und wie oft?

Die Häufigkeit und Art der betriebsärztlichen Untersuchungen hängen von den spezifischen Arbeitsbedingungen und den damit verbundenen Gefährdungen ab. Grundsätzlich lassen sich folgende Kategorien unterscheiden:

  • Pflichtvorsorge: Für Tätigkeiten mit hohen Gesundheitsrisiken, wie der Umgang mit Gefahrstoffen oder Lärmexposition. Hier sind regelmäßige Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.
  • Angebotsvorsorge: Für Tätigkeiten mit mittlerem Risiko, bei denen der Arbeitgeber den Mitarbeitern Untersuchungen anbieten muss, z. B. bei Bildschirmarbeitsplätzen zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen.
  • Wunschvorsorge: Mitarbeiter können auch ohne spezifischen Anlass eine arbeitsmedizinische Untersuchung wünschen, die der Arbeitgeber ermöglichen sollte.

Die genauen Intervalle und Inhalte der Untersuchungen werden in der ArbMedVV sowie in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften festgelegt. Weitere Informationen und Angebote zu den arbeitsmedizinischen Leistungen von WORKAYA können Sie hier finden:

Wie finden Unternehmen den passenden Betriebsarzt?

Die Suche nach einem geeigneten Betriebsarzt stellt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen oft vor eine Herausforderung. Es gibt jedoch mehrere bewährte Wege, um den passenden Betriebsarzt in der Nähe zu finden. Eine Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Unternehmen gezielt bei der Vermittlung von Betriebsärzten unterstützen und oft eine Liste empfohlener Fachkräfte bereitstellen. Darüber hinaus bieten spezialisierte betriebsmedizinische Dienste externe Dienstleistungen für Unternehmen jeder Größe an. Diese Anbieter verfügen über qualifizierte Fachärzte für Arbeitsmedizin, die eine umfassende betriebsärztliche Betreuung gewährleisten.

Eine weitere hilfreiche Anlaufstelle sind die regionalen Ärztekammern, in deren Verzeichnissen häufig Fachärzte für Arbeitsmedizin gelistet sind, die als Betriebsärzte tätig sind. Neben diesen Möglichkeiten bietet Workaya eine digitale und unkomplizierte Lösung zur betriebsärztlichen Betreuung. Über Workaya können Unternehmen einfach und effizient einen passenden Betriebsarzt finden, der ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Die Plattform ermöglicht eine schnelle Vermittlung und unterstützt Unternehmen dabei, den gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheitssicherung gerecht zu werden. Eine frühzeitige und gezielte Auswahl kann helfen, den Gesundheits- und Arbeitsschutz im Betrieb optimal zu gestalten und langfristig zu sichern.

Fazit: Betriebsarzt als unverzichtbarer Faktor für Gesundheitsschutz

Der Betriebsarzt spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Gesundheitsschutz. Er berät Unternehmen zu sicheren Arbeitsbedingungen, führt Vorsorgeuntersuchungen durch und hilft, Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen und sollten dies als Chance sehen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden langfristig zu fördern. Durch die richtige betriebsmedizinische Betreuung können Unternehmen nicht nur gesetzlichen Vorgaben nachkommen, sondern auch ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld schaffen. 

Eine strukturierte Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist entscheidend, um alle Anforderungen effizient zu erfüllen. Digitale Lösungen wie die von WORKAYA bieten Unternehmen eine einfache Möglichkeit, den Überblick über anstehende Untersuchungen zu behalten und die Gesundheit der Mitarbeitenden gezielt zu fördern.

Wenn Sie mehr über solche Themen erfahren möchten oder eine individuelle Beratung wünschen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Arbeitsmedizin und den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu fördern und nachhaltig weiterzuentwickeln.